Der Weg zur eigenen Organisation
Die Voraussetzungen
Was braucht es wirklich?
Weniger, als die meisten denken. Zwei Personen, ein klarer Zweck und eine Satzung, die die acht Pflichtpunkte enthält. Den Rest erledigt die Behörde.
Die Voraussetzungen
Vier Dinge
- Mindestens zwei PersonenBeide müssen älter als 14 Jahre sein. Mehr Gründerinnen und Gründer sind möglich, aber nicht nötig.
- Ein ideeller ZweckDer Zweck darf nicht auf Gewinn gerichtet sein. Er muss in den Statuten klar formuliert sein.
- StatutenDie Satzung mit allen acht Pflichtpunkten. Sie ist das Herzstück — was nicht darin steht, darf später nicht getan werden.
- Ein Sitz in ÖsterreichDer Sitz ist immer eine Gemeinde in Österreich. Die Postanschrift kann eine andere sein.
Was in die Statuten gehört
Acht Pflichtpunkte
- Der NameIn Deutsch und eindeutig. Der Name sollte die Bezeichnung enthalten, damit sofort klar ist, worum es geht — etwa „Name — Initiative für Kunst und Kultur".
- Der SitzImmer eine Gemeinde in Österreich. Die Postanschrift ist davon getrennt zu betrachten.
- WirkungsbereichWo wird gewirkt? Gemeint ist der geografische Bereich — national, ein Bundesland oder eine Region.
- Die MittelIdeelle und materielle Mittel. Sämtliche Mittel zur Erreichung des Zwecks müssen aufgezählt sein — was fehlt, gilt nicht als begünstigt.
- MitgliedschaftenWie Mitgliedschaft erworben und beendet wird: Eintritt, Austritt, Ausschluss und die Kategorien.
- Rechte und PflichtenWas die einzelnen Arten von Mitgliedern dürfen und was sie müssen — für jede Art definiert.
- Die OrganeMitgliederversammlung, Leitungsorgan, Rechnungsprüfer und Schiedsgericht, samt Aufgaben und Entscheidungswegen.
- AuflösungsbestimmungenWas geschieht, wenn es zu Ende geht — bei freiwilliger wie bei behördlicher Auflösung.
Allen offen
Vorlagen, mit denen
ihr sofort starten könnt
Wissen wird nur mehr, wenn wir es teilen. Diese Vorlagen stehen ohne Anmeldung und ohne Mitgliedschaft zum Herunterladen bereit. Den ausformulierten Satzungstext zu allen siebzehn Punkten erhalten unsere Fördermitglieder.
Statuten — Aufbau und Themen
Alle siebzehn Punkte, die in eine Satzung gehören, und was jeder von ihnen regelt. Den ausformulierten Wortlaut erhalten Fördermitglieder.
Gründungsprotokoll
Das Protokoll der Gründungsversammlung — Ablauf, Beschlüsse, Unterschriften. Zum Ausfüllen.
Zwei Personen.
Acht Punkte.
Mehr braucht es nicht.
Was das Gesetz verlangt
Unser Handbuch
Leben in Freiheit
und Selbstbestimmung
Hundertsechzig Seiten über das, was nach der Gründung kommt: Statuten, Organe, Haftung, Datenschutz, Steuern, Förderungen, Mitgliedergewinnung. Aufgeschrieben aus der eigenen Praxis — was wir tun und wie wir es tun.
Die Leseprobe enthält das Vorwort, das vollständige Inhaltsverzeichnis und die beiden Kapitel zur Gründung und zu den Statuten. Zweiundzwanzig Seiten, ohne Anmeldung.
Wer das hier schreibt
Das Institut ANWA ist ein gemeinnütziges Bildungsinstitut zur Förderung der Volksbildung — auf europäischer Ebene und in der Region. Unser Fach ist die demokratische Selbstorganisation: Ein Zusammenschluss von Menschen ist die kleinste demokratische Einheit, die es gibt. Wer lernt, so etwas aufzubauen und zu führen, lernt Demokratie, indem er sie tut. Deshalb steht dieses Wissen allen offen: ehrenamtlich erarbeitet, ohne Anmeldung, ohne Gegenleistung.
Ehrenamtlich und unverbindlich
Reden wir
darüber
Wir arbeiten ehrenamtlich. Deshalb beginnt bei uns alles mit einem Gespräch: Wir hören zu, worum es bei euch geht, und geben weiter, was wir wissen.
Für euch entsteht daraus keinerlei Verpflichtung. Was wir weitergeben, steht allen offen — das ist der Zweck, für den es das Institut gibt.
Worüber wir sprechen
- Einen eigenen Rechtsraum schaffen — mit einer juristischen Person
- Eigenverantwortung leben und diese auch nutzen
- Welche Möglichkeiten ein Vorstand tatsächlich hat
- Was „gemeinnützig“ bedeutet — und was daraus folgt
- Wie Projekte geplant, umgesetzt und dokumentiert werden
- Wie man zu Fördermitteln kommt und was zu beachten ist