Der Weg zur eigenen Organisation
Statuten schreiben
Das Herzstück jeder Gründung.
Die Statuten entscheiden darüber, was die Organisation später darf und was nicht. Was nicht darin steht, darf sie nicht tun. Deshalb lohnt sich Sorgfalt an dieser Stelle mehr als irgendwo sonst.
Die Pflichtpunkte
Acht Punkte,
die hineingehören
Fehlt einer davon, wird die Errichtungsanzeige beanstandet.
- Der NameIn Deutsch und eindeutig. Der Name sollte die Bezeichnung enthalten, damit sofort klar ist, worum es geht — etwa „Name — Initiative für Kunst und Kultur".
- Der SitzImmer eine Gemeinde in Österreich. Die Postanschrift ist davon getrennt zu betrachten.
- WirkungsbereichWo wird gewirkt? Gemeint ist der geografische Bereich — national, ein Bundesland oder eine Region.
- Die MittelIdeelle und materielle Mittel. Sämtliche Mittel zur Erreichung des Zwecks müssen aufgezählt sein — was fehlt, gilt nicht als begünstigt.
- MitgliedschaftenWie Mitgliedschaft erworben und beendet wird: Eintritt, Austritt, Ausschluss und die Kategorien.
- Rechte und PflichtenWas die einzelnen Arten von Mitgliedern dürfen und was sie müssen — für jede Art definiert.
- Die OrganeMitgliederversammlung, Leitungsorgan, Rechnungsprüfer und Schiedsgericht, samt Aufgaben und Entscheidungswegen.
- AuflösungsbestimmungenWas geschieht, wenn es zu Ende geht — bei freiwilliger wie bei behördlicher Auflösung.
Der häufigste Fehler
Die Mittel
zu knapp fassen
Sämtliche Mittel zur Erreichung des Zwecks müssen aufgezählt werden. Mittel, die nicht aufgezählt sind, dürfen nicht als begünstigt angesehen werden.
Wer hier zu knapp formuliert, muss später die Statuten ändern — mit allem, was dazugehört: Beschluss, Anzeige, Prüfung.
Genau solche Dinge besprechen wir im Erstgespräch, ehrenamtlich, bevor ihr etwas einreicht.
Allen offen
Vorlagen, mit denen
ihr sofort starten könnt
Wissen wird nur mehr, wenn wir es teilen. Diese Vorlagen stehen ohne Anmeldung und ohne Mitgliedschaft zum Herunterladen bereit. Den ausformulierten Satzungstext zu allen siebzehn Punkten erhalten unsere Fördermitglieder.
Statuten — Aufbau und Themen
Alle siebzehn Punkte, die in eine Satzung gehören, und was jeder von ihnen regelt. Den ausformulierten Wortlaut erhalten Fördermitglieder.
Gründungsprotokoll
Das Protokoll der Gründungsversammlung — Ablauf, Beschlüsse, Unterschriften. Zum Ausfüllen.
Die Statuten sind
kein Formular.
Acht Punkte, die hineingehören
Unser Handbuch
Leben in Freiheit
und Selbstbestimmung
Hundertsechzig Seiten über das, was nach der Gründung kommt: Statuten, Organe, Haftung, Datenschutz, Steuern, Förderungen, Mitgliedergewinnung. Aufgeschrieben aus der eigenen Praxis — was wir tun und wie wir es tun.
Die Leseprobe enthält das Vorwort, das vollständige Inhaltsverzeichnis und die beiden Kapitel zur Gründung und zu den Statuten. Zweiundzwanzig Seiten, ohne Anmeldung.
Wer das hier schreibt
Das Institut ANWA ist ein gemeinnütziges Bildungsinstitut zur Förderung der Volksbildung — auf europäischer Ebene und in der Region. Unser Fach ist die demokratische Selbstorganisation: Ein Zusammenschluss von Menschen ist die kleinste demokratische Einheit, die es gibt. Wer lernt, so etwas aufzubauen und zu führen, lernt Demokratie, indem er sie tut. Deshalb steht dieses Wissen allen offen: ehrenamtlich erarbeitet, ohne Anmeldung, ohne Gegenleistung.
Ehrenamtlich und unverbindlich
Reden wir
darüber
Wir arbeiten ehrenamtlich. Deshalb beginnt bei uns alles mit einem Gespräch: Wir hören zu, worum es bei euch geht, und geben weiter, was wir wissen.
Für euch entsteht daraus keinerlei Verpflichtung. Was wir weitergeben, steht allen offen — das ist der Zweck, für den es das Institut gibt.
Worüber wir sprechen
- Einen eigenen Rechtsraum schaffen — mit einer juristischen Person
- Eigenverantwortung leben und diese auch nutzen
- Welche Möglichkeiten ein Vorstand tatsächlich hat
- Was „gemeinnützig“ bedeutet — und was daraus folgt
- Wie Projekte geplant, umgesetzt und dokumentiert werden
- Wie man zu Fördermitteln kommt und was zu beachten ist